Erziehungsbeistandschaft Wesermarsch
Das Angebot der Erziehungsbeistandschaften richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren in besonderen Lebenssituationen, in denen eine Unterstützung im sozialen und familiären Umfeld notwendig ist.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Teams beachten dabei stets die persönlichen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen und binden sie in den Hilfeprozess mit ein.
Ein Erziehungsbeistand ist in der Regel ein Sozialpädagoge, der die familiäre Erziehung unterstützt und ergänzt. Das Angebot hat zum Ziel, die Selbständigkeit der jungen Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie zu fördern und positive Verhaltensänderungen im Sozial- und Leistungsverhalten zu bewirken. Es richtet sich im Wesentlichen an junge Menschen, die Hilfe benötigen bei
- der Klärung familiärer Konflikte
- der Entwicklung und Stärkung von Fähigkeiten, soziale Netzwerke aufzubauen und zu halten
- der Integration in schulische und berufliche Maßnahmen
- der Unterstützung im Freizeitverhalten
Vernetzung mit anderen Angeboten der Caritas:
Unsere Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Teams arbeiten übergreifend in den Bereichen
- Erziehungsbeistand
- Unterstützung in der Familienorganisation (UFO)
- Tagesgruppe für Kinder und Jugendliche
- Beratungsstelle für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
Damit können Betreuungskontinuitäten sichergestellt werden und einmal begonnene Vertrauens- und Arbeitsbeziehungen zwischen den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Jugendlichen im Bedarfsfall weitergeführt werden.
Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ambulanten Hilfen fachlich vernetzt mit anderen Akteuren unseres Verbandes zusammen.
Die Rechtsgrundlage sind die §§ 30, 34, 41 und Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII
Antragsberechtigt für die Hilfe zur Erziehung sind die Familien selbst. Die Grundlage zur Ausführung der Erziehungsbeistandschaft stellt der Auftrag durch das Jugendamt dar.
Ein Hilfeplan, der als Co-Produktion zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, dem Jugendamt und dem Erziehungsbeistand erstellt und von allen unterzeichnet wird, stellt die Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit dar.
Der Umfang (Wochenstunden) und die vorläufige Dauer der Hilfe bis zur Hilfeplanfortschreibung oder Beendigung der Maßnahme
Auftraggeber und Träger der Maßnahme ist das Jugendamt.